EZB: (K)ein zuverlässiger Klimaretter?

EZB: (K)ein zuverlässiger Klimaretter?

Unter „grüner Geldpolitik“ werden alle klimabezogenen Maßnahmen von Zentralbanken verstanden. Dabei kann zwischen Maßnahmen zur Berücksichtigung von Auswirkungen durch Klimaänderungen, etwa in makroökonomischen Modellen, einerseits und Maßnahmen zur Bekämpfung von Klimaänderungen, beispielsweise durch den bevorzugten Kauf grüner Anleihen, andererseits unterschieden werden. Für einen bevorzugten Kauf grüner Anleihen hat sich etwa die EZB-Direktorin Isabel Schnabel, aber auch EZB-Präsidentin Christine Lagarde öffentlich ausgesprochen.

Eine gefährdete Preisstabilität durch den Klimawandel und seine Auswirkungen wird als Hauptargument für eine grüne Geldpolitik, die auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels setzt, vorgetragen. Laut EZB-Präsidentin Lagarde haben Dürren, Hungersnöte und Flutkatastrophen Auswirkungen auf Preise, möglicherweise auch auf das allgemeine Preisniveau.

Relativ unkritisch ist es, wenn Zentralbanken Erkenntnisse über Preisänderungen, die durch klimatische Faktoren bestimmt sind, in Prognosen und Wirkungsabschätzung ihrer geldpolitischen Maßnahmen einfließen lassen, obwohl der Anstieg einzelner Preise – wie Lebensmittelpreise nach Dürren – die Preisstabilität grundsätzlich nicht gefährden. Relative Preise schwanken in einer Marktwirtschaft fortwährend.

Kritischer ist es allerdings zu bewerten, wenn mit dem Hinweis auf die Preisstabilität Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels seitens der Zentralbanken gerechtfertigt werden sollen. Selbst wenn das Preisniveau sich durch den Klimawandel ändert, ist daraus keine ausreichende Begründung für ein Engagement der Zentralbank in der Bekämpfung des Klimawandels abzuleiten. Vielmehr kann sie Anstiegen des allgemeinen Preisniveaus, unabhängig von der Ursache, durch restriktivere Geldpolitik entgegenwirken.

Grüne Geldpolitik der EZB

Nach der jüngsten Strategieüberprüfung präsentierte die EZB einen umfassenden Maßnahmenplan zur Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten. Die EZB implementiert und diskutiert verschiedene Möglichkeiten, grüne Anleihen zu bevorzugen. Das schärfste Schwert, die Aufgabe der Marktneutralität bei den Kaufprogrammen der Notenbank und damit die bewusste Bevorzugung grüner Anleihen, wird von führenden Mitgliedern des Direktoriums öffentlich diskutiert. Relativ konkret wird die Notenbank bereits bei indirekten Maßnahmen zur Förderung grüner Anleihen, etwa dadurch, dass sie neue grüne Anlageklassen, die sich an Nachhaltigkeitszielen orientieren, zulässt. Außerdem werden schärfere Kriterien, die Klimaaspekte zu einer zwingenden Voraussetzung für den Kauf durch die EZB machen, eingeführt.

Bereits seit Januar 2021 werden Anleihen als Sicherheiten akzeptiert, deren Verzinsungsstruktur sich auf Sustainability Performance Targets (SPT) beziehen. Der Emittent der Anleihe verpflichtet sich, bei Verfehlen des angegebenen Nachhaltigkeitsziels einen Aufschlag auf den Zinssatz zu zahlen. So hat etwa der italienische Energiekonzern Enel eine 5-Jahres-Anleihe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro emittiert, die eine Rendite von 2,65 Prozent verspricht, wenn das Unternehmen es schafft, seine Kapazitäten für erneuerbare Energien auf 55 Prozent bis zum Jahr 2021 zu steigern. Sollte das Unternehmen scheitern, muss es den Investoren zusätzlich 0,25 Prozentpunkte überweisen. Ähnliche Pläne verfolgt auch der französische Ölkonzern Total.

Der Maßnahmenplan der EZB sieht außerdem vor Regelungen zu Ankäufen von Unternehmensanleihen um Klimakriterien zu ergänzen. Zukünftig sollen nur noch Anleihen von Unternehmen, die mit den „Rechtsvorschriften der EU zur Umsetzung der Ziele des Pariser Abkommens in Einklang stehen oder sich zu diesen Zielen bekennen“ im Rahmen von Unternehmensanleihenkäufe erworben werden.

Verschiedene Standards

Es gibt verschiedene Standards zur Definition grüner Anleihen, darunter den Climate Bonds Standard, die Green Bond Principles der ICMA (GBP) oder seit Juli 2021 den EU Green Bonds Standard (EU GBS) auf Basis der EU-Taxonomie. Alle drei dieser Standards sind miteinander kompatibel.
Unternehmen können nach diesen Standards zertifizierte „grüne“ Anleihen emittieren. Ob die neuen Regelungen zu Anleihekäufen durch die EZB sich an diesen Standards orientieren werden, ist derzeit noch unklar. Konkrete Vorschläge für künftige Kriterien, die für alle Anleihen gelten sollen, also nicht nur für als „grün“ deklarierte Anleihen, werden laut Maßnahmenplan der EZB 2022 erarbeitet. Allerdings hat sich die EZB in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, den EU Green Bonds Standard als verpflichtenden Standard für grüne Anleihen einzuführen.

Neben Unternehmensanleihen lassen sich auch Staatsanleihen als grün deklarieren. Dabei sind die bei der Herausgabe generierten Einnahmen zweckgebunden und nur für nachhaltige Ausgaben bestimmt. Deutsche grüne Staatsanleihenorientieren sich beispielsweise an den GPB. Einnahmen sind unter anderem für klimafreundliche Verkehrssysteme oder die Beschleunigung der Energiewende bestimmt. Auch andere europäische Länder geben grüne Staatsanleihen mit ähnlichem Konzept aus.

Die Definition solcher Standards ist dabei nicht unproblematisch. Deutlich sichtbares Konfliktfeld ist der Streit um eine EU-Richtlinie für grüne Finanzinvestments (Taxonomie). Kernkraft und die dazugehörige Technologie werden von Deutschland, Spanien und Österreich als „nicht-grün“ angesehen. Frankreich und eine Gruppe osteuropäischer Staaten verweisen hingegen auf den geringen CO2-Ausstoß von Kernkraftwerken und fordern eine Klassifizierung als „grün“.

Kampf gegen Klimawandel: Schönwetterziel der EZB

Einen langfristigen Einfluss auf die Bemühungen, den Klimawandel zu begrenzen, kann die EZB durch den Ankauf grüner Anleihen außerdem nur erreichen, wenn sie diese auch langfristig hält. Dies würde allerdings ihre Handlungsfähigkeit bezüglich ihres Primärziels einschränken.

Kommt es zu einer Phase restriktiver Geldpolitik, wird die Geldmenge reduziert, um die Inflation einzudämmen. Wenn grüne Anleihen gekauft werden, um den Klimawandel zu bekämpfen, würde ein Verkauf diesem Ziel entgegenstehen. Je nach Anteil von grünen Anleihen im Portfolio der Zentralbank und dem Umfang der Verkäufe müssen entweder auch grüne Anleihen verkauft werden oder die Zentralbank ist in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Da die EZB primär der Geldwertstabilität verpflichtet ist, müsste sie bei ihren klimapolitischen Zielen Abstriche machen.

Auch in Phasen der expansiven Geldpolitik kann die Zentralbank gezwungen sein, ihr klimapolitisches Ziel zu vernachlässigen. Sollten kurzfristig grüne Anleihen nicht in ausreichender Menge verfügbar sein, muss die Zentralbank auch nicht-grüne Anleihen kaufen und so nach umgekehrter Logik braune Anleihen „fördern“ oder sie ist erneut in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Langfristig kann die Notenbank durch noch attraktivere Finanzierungsbedingungen dafür Sorge tragen, dass die Anbieter grüner Anleihen ihr Angebot ausweiten.

Bessere Alternativen

Die Berücksichtigung von Auswirkungen des Klimawandels und daraus resultierende Risiken durch die EZB kann eine sinnvolle Strategie sein. Wenn die EZB ihr Primärziel ernst nimmt, kann sie jedoch den Kampf gegen den Klimawandel kaum auf Dauer durch den bevorzugten Kauf „grüner Anleihen“ unterstützen, wie es EZB-Direktoriumsmitglieder angeregt haben. Einen langfristigen Beitrag zur Klimabekämpfung könnte die EZB nur leisten, wenn sie grüne Anleihen bevorzugt erwirbt und diese auch langfristig hält. Ihren geldpolitischen Spielraum zur Erreichung ihres Primärziels würde sie damit allerdings verengen. Zur Reduzierung von Emissionen gibt es weit effizientere und zielgerichteter Instrumente, zum Beispiel angemessene CO2-Preise und die Ausweitung des Emissionshandels auch auf andere Sektoren wie Wärme und Verkehr.

Erschienen bei: IREF. Mitautorin: Claudia Zeller

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert