Der Zugang zum europäischen Luftverkehr ist für ausländische Anbieter streng limitiert. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, dürfen nur europäische Fluggesellschaften Passagiere und Fracht von einem Ort zu einem anderen Ort innerhalb der Europäischen Union befördern. Dies lässt derzeit insbesondere britische Airlines zittern. Sie wären bei einem ungeordneten Brexit auf einen Schlag Nicht-EU-Fluggesellschaften und damit zunächst nicht berechtigt, innerhalb der EU Flüge anzubieten. Der Ausschluss nichteuropäischer Fluggesellschaften ist nicht nur problematisch für britische Fluglinien im Fall eines harten Brexits, sondern behindert grundsätzlich den Wettbewerb von Airlines um die Gunst europäischer Kunden. Auch Airlines, die nicht zu mindestens 50 Prozent im Besitz von EU-Bürgern sind, sollten innereuropäische Flüge anbieten können.
Mehr Fluggäste, relativ stabile Ticketpreise
Im Jahr 2017 nutzten in Deutschland über 212 Millionen Reisende das Flugzeug als Verkehrsmittel. Das waren gut 48 Millionen Passagiere mehr als 10 Jahre zuvor. Der innereuropäische Flugverkehr macht dabei einen erheblichen Teil des Gesamtflugverkehrs in Deutschland aus. Nach Daten des Statistischen Bundesamts hatten im Jahr 2018 etwa 70 Prozent aller Passagiere, die in Deutschland ihre Reise begannen, als Ziel einen innereuropäischen Flughafen. Nur 30 Prozent der Passagiere flogen zu nichteuropäischen Zielen.
Trotz regelmäßiger Berichte über günstige Tickets von Low-Cost-Airlines wie Ryanair, easyJet und Co. sind Flugpreise für die Deutschen seit 1991 etwa so stark gestiegen wie das allgemeine Preisniveau.
Europäischer Luftverkehr: Unvollendete Erfolgsgeschichte
Der 1. April 1997 ist ein besonderer Tag für den europäischen Flugverkehr. An diesem Tag fand die zehnjährige schrittweise Liberalisierung des europäischen Luftverkehrs seinen vorläufigen Abschluss. Zum Schnäppchenpreis von 123 Mark konnten die Deutschen Ostern 1997 mit einer Tochter von British Airways innerhalb Deutschlands verreisen.
Seit dem 1. April 1997 dürfen EU-Airlines uneingeschränkt Flüge innerhalb der Europäischen Union anbieten und die Preise frei gestalten. Es dürfen daher auch ausländische europäische Fluggesellschaften innerdeutsche Flüge anbieten. Dies war vor der Liberalisierung nicht möglich. So ist es nicht verwunderlich, dass in den meisten europäischen Ländern nationale Monopolisten den Luftverkehr prägten – in Deutschland die Lufthansa.
Vor der Deregulierung war der Flugverkehr national reguliert und internationale Flüge waren nur durch bilaterale Luftfahrtabkommen möglich, die den Marktzugang und die Eigentümerstrukturen streng regulierten. Dies gilt bis heute für nichtinnereuropäische Flüge. Die Freiheiten des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums gelten nur für Airlines aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
Fluggesellschaft europäisch genug?
Nur EU-Airlines dürfen grundsätzlich kommerziell Passagiere und Fracht von jedem Ort in der Europäischen Union an jeden anderen Ort in der Union befördern. Es ist detailliert geregelt, was eine EU-Airline ist. Die Airline muss ihren Hauptsitz in einem EU-Staat haben und über ein von diesem Mitgliedsland ausgestelltes Luftverkehrsbetreiberzeugnis verfügen. Außerdem muss die Airline mindestens zu 50 Prozent im Besitz von europäischen Staaten oder deren Staatsangehörigen sein und von diesen tatsächlich kontrolliert werden. Die Regeln gelten analog für Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
Nichteuropäischen Anbietern ist damit der Marktzugang so gut wie versperrt. Deshalb versucht die britische easyJett derzeit, ihre nichteuropäischen Aktionäre los zu werden, um im Falle eines Brexits weiterhin als EU-Airline zu gelten. Mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpft die International Airlines Group (IAG), zu der unter anderem British Airways, die irische Aer Lingus und die beiden spanischen Fluggesellschaften Iberia und Vuelling Express gehören. Können Iberia und Vueling Express bis zum 29. März nicht nachweisen, dass sie spanische Airlines sind, würde ein großer Teil des innerspanischen Flugverkehrs im Falle eines ungeordneten Brexits lahmgelegt werden.
Die Erfolgsgeschichte fortführen
Die Anforderung an die Eigentümerstruktur auf dem EU-Flugverkehrsmarkt ist eine Form von Lokalisierungsbarriere, die Wettbewerb einschränkt. Wie in anderen Bereichen auch sind diese Einschränkungen vor allem kostspielig für die Verbraucher und können nur selten mit Sicherheitsbedenken begründet werden. So ist es nur schwer nachvollziehbar, warum beispielsweise American Airlines Flüge von New York nach Paris anbieten, aber keine Passagiere von Frankfurt nach Athen befördern darf. Sicherheitsbedenken können kaum Grund für diese Einschränkung sein, schließlich müssen ausländische Fluggesellschaften, die schon heute Ziele in der EU ansteuern, entsprechende Sicherheitsnachweise vorlegen.
20 Jahre nach der letzten großen Liberalisierung des europäischen Luftverkehrs ist es Zeit, die verbleibenden Wettbewerbshürden für nichteuropäische Anbieter zu beseitigen. Airlines sollten unabhängig von ihrer Aktionärsstruktur Flüge innerhalb der EU anbieten und sich Zugang zu Start- und Landesrechten verschaffen können, die öffentlich versteigert und nicht wie bisher vornehmlich an alt eingesessene Anbieter vergeben werden sollten.
Erschienen bei: IREF. Mitautor: Dr. Alexander Fink.