Die Ausgaben für die Altersleistungen des Staates an seine Beamten stiegen in den vergangenen Jahren kontinuierlich. Die Pensionen finanziert der Staat aus den laufenden Einnahmen. Nach 40 Dienstjahren bekommen Beamte bis zu 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das sie während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen. Im Jahr 2019 versorgte der deutsche Staat über 1,3 Millionen ehemalige Staatsbedienstete im Ruhestand.
Pensionäre: Ehemalige Landesbeamte überwiegen
Die meisten derzeitigen Pensionäre, nämlich 58 Prozent beziehungsweise 780.000 Personen, haben zuvor für die Bundesländer gearbeitet. Da ein Großteil der öffentlichen Verwaltung Ländersache ist, ist es nicht verwunderlich, dass dort auch die meisten Beamten arbeiten und schließlich pensioniert werden. Es folgen der Bund mit gut einem Drittel aller Pensionäre und ehemalige Beamte der Postnachfolgeunternehmen, die 16 Prozent ausmachen. Die Pensionäre der Postnachfolgeunternehmen sind Beamte, die nach der Privatisierung weiter bei der Deutschen Post, der Telekom und der Deutschen Bank (über die Postbank) beschäftigt waren. Pensionäre aus den Kommunen machen 7 Prozent der Gesamtzahl aus.
Kosten steigen seit Jahren
Die Kosten für die Versorgung der Beamten im Ruhestand sind seit der Wiedervereinigung deutlich gestiegen. Im Jahr 1991 wurden noch 18,6 Milliarden Euro aufgewendet. Im Jahr 2019 waren es 73 Milliarden Euro. Die Kosten steigen seit Jahren, auch relativ zum BIP. Wurden 1991 noch knapp 1,2 Prozent des BIP auf Pensionen verwandt, waren es 2019 etwa 2,1 Prozent. Die größten Steigerungen sind in den 90er Jahren beobachtbar.
Barwert zukünftiger Pensionszahlungen
Eine Übersicht über den Umfang der bisher eingegangen Verpflichtungen lässt sich zumindest für den Bund im jährlich erscheinenden Bericht zur Vermögensrechnung des Bundes entnehmen. Dort wird der Barwert der Pensionsverpflichtungen ausgewiesen. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen entspricht der Summe, die der Bund heute anlegen müsste, um die zukünftigen Verpflichtungen erfüllen zu können. Bei der Berechnung werden nur die bisher tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen berücksichtigt, nicht zusätzliche etwa durch Neueinstellungen in den nächsten Jahren.
Bei der jüngsten Ermittlung des Barwerts zum Stand Ende 2019 wurde eine Rendite von 1,16 Prozent angenommen, was dem 7-jährigen Durchschnitt der Umlaufrendite deutscher Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von 15 bis 30 Jahren entspricht. Der Barwert der gesamten Pensionsverpflichtungen des Bundes beläuft sich demnach auf 595,14 Milliarden Euro. Auf weitere 213,83 Milliarden Euro beläuft sich der Barwert der Zusagen des Bundes an zukünftige Pensionäre im Rahmen der Beihilfe, also insbesondere Kosten für die Gesundheitsversorgung.
Für die anderen Gebietskörperschaften ist der Überblick über die eingegangenen Pensionsverpflichtungen leider nicht so umfangreich verfügbar. Für die Länder liegt eine aktuelle Schätzung des IW Köln vor, welches die Höhe der Pensionszusagen auf 1.230 Milliarden Euro schätzt. Zusammen mit den Verpflichtungen des Bundes steigt die Gesamtverpflichtung nach diesen Zahlen auf über 2 Billionen Euro.
Bund: Wenig Rücklagen
Den Verpflichtungen stehen zumindest beim Bund auch Rücklagen gegenüber – allerdings reichen diese bei weitem nicht aus, um die zukünftigen Pensionslasten auszugleichen. Seit dem Jahr 1999 bildet der Bund Versorgungsrücklagen in einem Sondervermögen. Diese Rücklagen sollen ab dem Jahr 2032 den Bundeshaushalt für 15 Jahre entlasten. Insgesamt wurden in diesem Sondervermögen bisher 15,44 Milliarden Euro angespart.
Ein weiteres Sondervermögen wurde im Jahr 2007 geschaffen. Dieser „Versorgungsfonds des Bundes“ soll die zukünftigen Ausgaben für neu eingestellte Beamte reduzieren. Bis Ende 2019 wurden in diesem Fonds weitere 6,15 Milliarden Euro Rücklagen gebildet.
Beide Sondervermögen werden durch die Bundesbank verwaltet. Die Anlagestrategien werden allerdings vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt.
Dem Barwert der zu erwartenden Pensionsverpflichtungen des Bundes von 595,14 und den Verpflichtungen im Rahmen der Beihilfe in Höhe von 213,83 Milliarden Euro stehen insgesamt 21,59 Milliarden Euro in den beiden Sondervermögen gegenüber.
Die geringen Rücklagen sind nicht allzu verwunderlich. Höhere Rücklagen würden die aus laufenden Einnahmen zu finanzierenden Pensionsausgaben reduzieren, aber den heutigen politischen Handlungsspielraum einschränken.
Erschienen bei: IREF. Mitautor: Dr. Alexander Fink.